Karlruhe stoppt NRW-Trojaner

Es gibt es also doch noch: Das Verfassungsorgan, das Grundrechte und Privatsphäre nicht nur als lästige Behinderung sieht, sondern ihre Rolle als Fundament unserer Gesellschaft respektiert. Leider sitzen diese Protagonisten nicht (auch) in der Exekutive und einer manchmal erstaunlich willfährigen Legislative, sondern nur noch in der Judikative.

Das Meiste zu dieser aktuellen Entscheidung des Verfassungsgerichts ist bereits geschrieben worden. Spannend ist meines Erachtens noch der Absatz 281 des Urteils. Dort heißt es:

Die gesetzliche Regelung hat darauf hinzuwirken, dass die Erhebung kernbereichsrelevanter Daten soweit wie informationstechnisch und ermittlungstechnisch möglich unterbleibt […] Gibt es im Einzelfall konkrete Anhaltspunkte dafür, dass eine bestimmte Datenerhebung den Kernbereich privater Lebensgestaltung berühren wird, so hat sie grundsätzlich zu unterbleiben.

Ich bin nur juristischer Laie, hoffe aber, dass das Gericht hier bereits seine Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung vorbereitet hat: Stellt es fest, dass Daten wie Aufenthaltsort und Web-Verbindungen den „Kernbereich der Lebensführung“ betreffen – woran ich keinen Zweifel habe -, so ist die größte Spitzelaktion seit der Stasi Geschichte.

Das heutige Urteil hat das Vertrauen in unsere Demokratie einmal wieder gestärkt, das von populistischen Politikern in letzter Zeit arg gebeutelt wurde. Es wird nun Zeit, auch über Rücktritte nachzudenken.

PS: Sehr lesenswert ist auch die Pressemitteilung des Verfassungsgerichts zu dem Urteil!