134014 Petitenten so völlig zu ignorieren scheinen sich selbst die Hardliner doch nicht getraut zu haben: Das heute im Bundestag zum Entschluss vorgelegte „Zugangserschwerungsgesetz“ berücksichtigt doch ein paar der Kritikpunkte:
- Wer auf ein Stoppschild läuft wird nicht mehr direkt erfasst und dem BKA gemeldet
- Ein Wächtergremium angesiedelt beim Bundesdatenschutzbeauftragten soll die Sperrlisten kontrollieren
- Die Sperren wurden in ein eigenes Gesetz gegossen und nicht in das Telemediengesetz integriert, wo sie problemlos auf jedes beliebige Thema hätten ausdehnt werden können (z.B. illegale Downloads, Nazipropaganda, Kritik an Internetzensur, Kritik an der Regierungspartei usw.).
Also alles in Butter? Auch wenn die jetzige Regelung zugegebenermaßen schon erträglicher ist, als die ersten Vorschläge, die eher an polizeistaatliche Regeln erinnerten, als an rechtsstaatliche, denke ich, dass auch die jetzige Regelung noch inakzeptabel ist:
- Dass die Stoppschildbesucher nicht mehr sofort an das BKA gemeldet werden ist angesichts der Vorratsdatenspeicherung nur von begrenztem Trost: Technisch liegen die Daten vor und lassen sich durchaus entsprechend auswerten. Zwar hat Karlsruhe der Auswertung durch seine einstweilige Verfügung erstmal einen Riegel vorgeschoben, aber das ändert nichts daran, dass die Daten da sind und aufgehoben werden (müsen). Und dass existierende Daten nur deshalb sicher wären, weil Karlsruhe deren Auswertung als unfreundlichen Akt sieht, haben Telekon und Bahn zur Genüge ad absurdum geführt. Hier ist also nach wie vor Erpressung Tür und Tor geöffnet, bis Karlruhe dem Unfug der Vorratsdatenspeicherung hoffentlich ein Ende bereitet.
- Für die Genehmigung von Grundrechtseingriffen wie der Presse- und Informationsfreiheit sind in einem Rechtsstaat Richter zuständig mit einem klar definierten Instanzenweg, damit Betroffene sich wehren können. Zwar dürfte der Bundesdatenschutzbeauftragte unabhängiger sein, als zum Beispiel ein Innenminister (und das ist diesmal gar nicht mal persönlich gemeint), dennoch hat das nichts mit Gewaltenteilung zu tun. Eine richterlich angeordnete Sperre im Rahmen eines international laufenden Strafverfahrens inklusive Einzelfallprüfung wäre das mindeste gewesen, um die Regelung sauber zu machen.
- Die Süddeutsche Zeitung zitiert Klaus Jansen vom Bund Deutscher Kriminalbeamten mit den Hinweis: „Das BKA muss selbst Kriterien festlegen, was als kinderpornographisch einzustufen ist.“ Macht die Polizei bei uns neuerdings die Gesetze? Eigentlich wäre das Parlament dafür zuständig, in letzter Zeit müssen die Gerichte immer häufiger die Lücken füllen, die dabei gelassen werden. Jetzt auch noch das BKA im Rahmen geheimer Kriterienkataloge? Den geeigneten Kommentar findet man mal wieder in der finsteren McCarthy-Ära in den USA der 50er Jahre: „Ich kann zwar Pornografie nicht definieren, aber ich erkenne sie, wenn ich sie sehe“ beschied damals ein Richter einen Angeklagten. Eines Rechtsstaats ist das unwürdig.
- Die SZ liefert auch gleich die Geschichte nach, dass einmal die Schweizer Hochschulen nicht erreichbar waren, weil zuvor unter der gleichen IP-Adresse Neonazis ihren Schund verbreitet hatten. Soviel zum Thema „wer nichts verbrochen hat, hat auch nichts zu befürchten“
- Und schließlich bliebt noch immer das Grundproblem, dass die Sperren nichts helfen werden. DNS-Sperren zu umgehen ist eine Fingerübung für 13-jährige (im Iran sieht man gerade, wie wichtig das ist!) und wenn man den einschlägigen Berichten glauben darf, wird der Großteil der Kinderpornografie ohnehin in Chats und Newsrooms gehandelt, die von DNS-Sperren nicht erfasst werden können. Die Vorstellung, dass irgendein Produzent solcher Bilder darauf in Zukunft verzichtet (was wirklicher Schutz wäre), nur weil da in Deutschland ein Stoppschildchen auftauchen könnte, ist ohnehin dermaßen naiv, dass man es schon fast als vorsätzliche Desinformation bezeichnen könnte.
Also: Ein fragwürdiger Eingriff in die Grundrechte auf rechtsstaatlich noch fragwürdigerer Grundlage, der nichts hilft. Man kann nur hoffen, dass mal wieder Karlsruhe dem Unsinn ein Ende bereitet.
Bis dahin bleibt uns, sich das heutige Abstimmungsverhalten der einzelnen Abgeordneten bis zum September zu merken. Herr Wiefelspütz hat auch schon zurück rudern müssen und feststellen müssen „Ich bin strikt gegen Zensur“. Wir sollten Politiker wählen, die solche Klarstellungen nicht nötig haben.
Nachtrag: Einen exzellenten und auch sehr traurigen Beitrag zu den Folgen dieser Diskussion hat Christoph Thurner unter dem Titel „Vielen Dank Ursula v.d. Leyen (ernst gemeint)!“ geschrieben: http://wsdv.wordpress.com/2009/06/18/vielen-dank-ursula-v-d-leyen-ernst-gemeint/