Gedanken zur Telekom-Affäre

„Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten.“ Mit diesem Totschlagargument werden Verfechter des Datenschutzes zu gerne abgespeist und subtil als Unterstützter von Terroristen und Kinderpornographen diffamiert.

Schneller als selbst von den größten Pessimisten erwartet, demonstriert die Deutsche Telekom nun, was von diesem Satz zu halten ist: Wenn auch nur ein Bruchteil der Vorwürfe zutreffen, über die der SPIEGEL diese Woche berichtet hat, ist das der GAU der Vorratsdatenspeicherung. Sollte die Telekom tatsächlich Verbindungsdaten aus dem öffentlichen Netz für ihre wirtschaftlichen Ziele missbraucht haben, wäre das wohl nur noch von einer staatlichen Bespitzelungsaffäre a la Watergate zu überbieten.

Wieder einmal zeigt sich, dass Daten, die gesammelt werden, auch missbraucht werden. Die vorgesehene Geldstrafe von bis zu 500.000 Euro ist für einen Telekommunikationskonzern ein Strafzettel wegen Falschparkens. Ich hoffe, dass es der Staatsanwaltschaft gelingt, auch persönliche Schuld nachzuweisen.

Als Trost bliebt uns noch das Bundesverfassungsgericht. Die Affäre dürfte die Position der Überwachungsfreunde vor Gericht kaum gestärkt haben. Welche Konsequenzen wären jetzt nötig?

Erstens muss die Sammelwut eingedämmt werden. Privatwirtschaftlich erhobene Daten müssen strengen Verwendungsrichtlinien unterliegen, deren Verletzung empfindliche Strafen nach sich zieht – bis hin zum Lizenzentzug.

Zweitens muss die staatlich erzwungene Datensammlung gestoppt werden. Wer Unternehmen zwingt, Datenbasen aufzbauen, gegen die das Stasiarchiv blass wirkt, muss sich nicht wundern, wenn dort auch hineingelinst wird.

Und drittens muss jede(r) Einzelne Datenschutz wieder als eine der Grundlagen unserer Demokratie begreifen und entsprechend handeln.

Aber noch dürfte das Wunschdenken sein. Oder haben Sie vielleicht etwas zu verbergen?