Daten sammeln und Daten verlieren

Gestern ging die Meldung durch die Zeitungen, den britischen Steuerbehörden seien wieder einmal sechs CDs mit persönlichen Daten von Steuerpflichtigen abhanden gekommen. Schon letzte Woche war gemeldet worden, dass zwei CDs mit den persönlichen Daten aller Kindergeldempfänger in Großbritannien verloren gegangen sind – inklusive Bankverbindungen und der Social Security Number, der in angelsächsischen Ländern allgegenwärtigen Identifikationsnummer. Betrüger und Kriminelle können mit diesen Daten weitreichenden Schaden anrichten, vermutlich bis hin zu unberechtigten Zugriffen auf die Konten der Betroffenen.

Bei der derzeitigen Datensammelwut der Behörden möchte man sich gar nicht ausmalen, wie solche Meldungen in Zukunft aussehen: „DVDs mit sämtlichen Surfdaten der Stadt verloren gegangen“ – „Richter wegen Seitensprungs erpresst – gestohlene Handydaten wurden ihm zum Verhängnis“ – „Ausländischer Geheimdienst erpresst Politiker nach Besuch auf schwulen Webseiten“.

Eine Grundregel des Datenschutzes besagt, sowenig Daten zu erfassen, wie möglich. Die aktuellen Pläne von Bundesregierung und EU Kommission sprechen dieser Regel Hohn. Die Rundumerfassung des elektronischen Kommunikationsverhaltens (Vorratsdatenspeicherung für 6 Monate), des Reiseverhaltens (Flugdatenerfassung von Reisen in und aus der EU für voraussichtlich 12 Jahre) und möglicherweise auch des Straßenverkehrs (elektronische Erfassung der Fahrzeugkennzeichen) gefährden unseren Rechtsstaat, unsere Demokratie und letztlich unsere Gesellschaftsordnung. Sie vollendet das, was weder die RAF noch islamistische Terroristen vermocht haben: Die Errungenschaften der letzten 60 Jahre zu zerstören. Daher schließe ich mich auch der Verfassungsbeschwerde des Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung an.